Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 14.06.2021

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß §9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://servicekonto.niedersachsen.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Gestaltung von Inhalten

  • Aussagekräftige Dokumententitel für alle Überschriften, Texte und Links befinden sich in der inhaltlichen Überarbeitung.
  • Der Einstieg in die Hilfe ist nicht ausreichend nutzergerecht aufgebaut. Die Darstellung als Endlosseite zum Herunterscrollen stellt keine konforme Bedienung dar. Die Übersicht der Textinhalte und die Navigation sind für Menschen mit Behinderung erschwert. Die Formatierung zur kontext-sensitiven Hilfe zu jedem Datenfeld wird aufbereitet. Aufbau vereinfachte Navigation mittels Registerelemente in der Hilfe wird eingearbeitet. Ein Suchfeld wird in der Hilfe eingepflegt und mittels Suchmaschinenoptimierung angepasst.
  • Bei Eingabefeldern ist nicht ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann. Es werden Eingabevorschläge angeboten, die einfach übernommen werden können.
  • Im Rahmen der Mehrsprachigkeit ist die Anwendung nicht in englischer Sprache umgesetzt.

Bedienbarkeit

  • Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

Fehleridentifizierung

  • Die Fehleridentifizierung wird abschließend inhaltlich überprüft. Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
  • Die Startseite Servicekonto hat keine durchgängige Navigation. Das Registerelement "Akkordeon" kann nicht von Screenreadern erkannt werden. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.

Sonstiges

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Auf der Webseite gibt es bislang keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache. Diese werden zum Ende 2021 eingepflegt.
  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.06.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

pressestelle@mi.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de